Zur Zeit besteht keine Maskenpflicht während des Unterrichts. Masken müssen nur innerhalb der sogenannten "Begegnungsflächen" im Gebäude getragen werden. Ausnahmen:
- Wenn in der Klasse ein Coronafall auftritt, wird die betreffende Klasse an fünf Schultagen hintereinander getestet.
An diesen fünf Tagen besteht für diese Klasse Maskenpflicht.
- Bei Ausrufung der Alarmstufe durch das Land besteht für alle wieder Maskenpflicht auch im Unterricht.